Zollabwicklung Blumen & Pflanzen für Japan
Wir regeln die vollständige Zollabwicklung für Blumen & Pflanzen von und nach Japan. AEO-F zertifiziert, erfahren mit den speziellen Genehmigungen, Zertifikaten und Ursprungsdokumenten für diese Kombination.
Für Blumen & Pflanzen bezüglich Japan erfordern spezifische Zollvorkehrungen. Einerseits gelten die produktspezifischen Vorschriften für Blumen & Pflanzen (HS-Codes, Zertifikate, ggf. DGR). Andererseits bestimmt das Handelsregime zwischen der EU und Japan (Derde land met vrijhandelsakkoord), welche Einfuhrzölle und Ursprungsdokumente anzuwenden sind.
Auf dieser Seite finden Sie die Kombination: was speziell für Blumen & Pflanzen gilt, plus was speziell für Japan gilt, plus wie Aircargo.nl diese Kombination täglich abwickelt.
Für Blumen & Pflanzen aus oder nach Japan können Sie vom Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan profitieren. Ursprungsdokument: REX. Bei korrekter Ursprungserklärung gelten 0 % oder reduzierte Einfuhrzölle. Beachten Sie: Für Blumen & Pflanzen gelten häufig produktspezifische Ursprungsregeln (Product Specific Rules). Wir prüfen vorab, ob Ihre Sendung in Frage kommt.
Spezifische Regeln für Blumen & Pflanzen
Blumen und Pflanzen unterliegen hohen phytosanitären Anforderungen. Bei jeder Sendung aus einem Drittland verlangt der niederländische Zoll zusammen mit der NVWA ein gültiges pflanzengesundheitliches Zertifikat. Bei CITES-Arten (Orchideen, bestimmte Cycas-Varianten) ist zusätzlich eine CITES-Genehmigung erforderlich. Die Kontrollen sind grundsätzlich strenger als bei durchschnittlichen Waren aufgrund des strengen visuellen Kontrollregimes.
Beispiele für HS-Codes:
Schnittblumen — Kapitel 06: 0603.11 Rosen, 0603.12 Nelken, 0603.19 sonstige frische Schnittblumen. Lebende Pflanzen: 0602.90 sonstige lebende Pflanzen. Zwiebeln und Knollen: 0601.10. Für die Ausfuhr 8-stellige GN, bei der Einfuhr 10-stellige TARIC.
Spezifische Regeln für Japan
EU-Japan-EPA in Kraft seit Februar 2019: 0 % Zölle für die meisten Waren, sofern Ursprungsvorschriften eingehalten werden. Keine formelle EUR.1 – eine Ursprungsbescheinigung auf der Rechnung (statement on origin) im REX-System reicht aus. Der japanische Zoll ist besonders effizient und transparent. Für bestimmte Waren (Kosmetika, Lebensmittel, Medizinprodukte) gelten zusätzliche japanische Zertifizierungen (PMDA, JFDA).
Typische Dokumente:
Handelsrechnung mit REX-Ursprungsbescheinigung (statement on origin), Packliste, Luftfrachtbrief, gegebenenfalls PMDA-Registrierung für Pharmazeutika, JFDA für Lebensmittel.
Einfuhrzölle und Abgaben für Blumen & Pflanzen Japan
Einfuhrzoll für Schnittblumen aus Nicht-EU-Ländern: meist 5–12 %, abhängig von Art und Saison. Unter Freihandelsabkommen (Kenia unter EBA, Israel, Marokko) häufig 0 %. Zusätzlich gelten in den Niederlanden 9 % Mehrwertsteuer auf frische Blumen.
Unter welchem Regime: Japan fällt unter die „Derde land met vrijhandelsakkoord“. Ursprungsdokument für den Präferenztarif: REX. Wir berechnen im Voraus, was Sie genau schulden, und stellen das richtige Ursprungsdokument aus.
Unsere ACE-Lizenz (Zugelassener Empfänger) ermöglicht es, Blumensendungen direkt ab Schiphol an unseren Standort in Aalsmeer zu liefern – entscheidend wegen der kurzen Haltbarkeit. Mit unserer DPO-Lizenz (Zahlungsaufschub) rechnen wir Einfuhrabgaben gesammelt statt pro Sendung ab.
Kennzahlen Blumen & Pflanzen Japan
Häufig gestellte Fragen zu Blumen & Pflanzen Japan
Wie lange dauert die Zollabwicklung von Blumen & Pflanzen aus Japan?
Bei korrekter Dokumentation erfolgt die Freigabe in der Regel innerhalb weniger Stunden am Flughafen Schiphol. Für Sendungen nach Japan rechnen wir mit 2-4 Stunden in Schiphol; japanische Seite 4-8 Stunden an Narita/Haneda/Kansai. Für Blumen & Pflanzen können zusätzliche Kontrollen (pflanzenschutzrechtlich, veterinärmedizinisch, NVWA) mehr Zeit erfordern – wir informieren vorab, um Wartezeiten zu minimieren.
Welche Dokumente benötige ich für Blumen & Pflanzen Japan?
Für Blumen & Pflanzen: siehe die produktspezifischen Zertifikate weiter oben. Für Japan: siehe typische Dokumente weiter oben. Die Kombination bedeutet, dass wir beide Sätze zusammenstellen und aufeinander abstimmen. Sie stellen uns Commercial Invoice, Packliste und ggf. Zertifikate zur Verfügung – wir validieren und erstellen die Anmeldung.
Kann ich Einfuhrzölle für diesen Warenstrom gesammelt bezahlen?
Ja. Unter unserer DPO-Genehmigung (Zahlungsaufschub) können Sie Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer für Blumen & Pflanzen aus Japan gebündelt abrechnen – monatlich statt pro Sendung.
Welches Ursprungsdokument verwende ich für den Präferenztarif?
REX. Wir stellen dieses Dokument unter unserer Zulassung als Zollspediteur aus, sofern die Ursprungsregeln (einschließlich der produktspezifischen Regeln für Blumen & Pflanzen) erfüllt sind.
Wie funktioniert euer Service in der Praxis?
Wir übernehmen die komplette Abwicklung: Voranmeldung (Pre-Lodgement), Einfuhranmeldung (DMS), ggf. NVWA-Meldungen für Blumen & Pflanzen sowie Zahlungsabwicklung unter DPO bei Wunsch. Sie erhalten einen einzigen Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung.
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